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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie eine Auswahl an häufig gestellten Fragen, die wir im Voraus beantworten. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das bedeutet, dass wir rund um die Uhr zur Verfügung stehen, um in Notfällen Unterstützung zu leisten. Egal ob medizinische Notlagen oder dringende Pflegebedürfnisse, wir helfen unabhängig von der Uhrzeit oder dem Wochentag.
Normalerweise wird sich um eine Ersatzpflegekraft gekümmert.
Wir sind erreichbar von Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir bieten jedoch auch eine 24/7 Pflege in Notfällen an.
Ja, wir bieten Beratung bei Ihnen zu Hause an.
Je nach Pflegegrad erhalten Sie Zuschuss von Ihrer Pflegekasse:
Pflegegrad 1: Ihnen steht ein Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung und Pflegehilfsmittel von monatlich 40 € (Pflegebox).
Pflegegrad 2: Pflegebedürftige erhalten eine Pflegesachleistung von 761 € und einem zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125 €.
Pflegegrad 3: Für Pflegebedürftige gibt es eine Pflegesachleistung von 1.432 € und einem zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125 €.
Pflegegrad 4: Pflegebedürftige erhalten eine Pflegesachleistung von 1.778 € und einem zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125 €.
Pflegegrad 5: Für Pflegebedürftige gibt es eine Pflegesachleistung von 2.200 € und einem zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125 €.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten auch noch zusätzlich Verhinderungspflegegeld, Kurzzeitpflegegeld und Pflegehilfsmittel für 40 € monatlich (Pflegebox).
Wir beraten Sie auch sehr gerne zu diesem Thema persönlich!
